Magazin – Interessantes rund um Immobilien
Interne Kommunikation
Die Interne Kommunikation (IK) ist Teil der Unternehmenskommunikation. Sie findet in der Immobilienwirtschaft vor allem im Dialog zwischen den Mitarbeitern und der Geschäftsführung im Unternehmen, aber auch mit Mietern, Eigentümern und Dienstleistern, z. B....
Integrierte Kommunikation
Die Integrierte Kommunikation umfasst die Analyse, Planung, Umsetzung und Kontrolle sämtlicher im Unternehmen angewandter und eingesetzter Kommunikationsaktivitäten. Alle Maßnahmen und Instrumente aus der Corporate Communication, aus Marketing, Werbung, Online und...
Investor Relations
Unter Investor Relations (Finanzkommunikation) wird die Unternehmenskommunikation mit Investoren verstanden. Sie gehört zur Kernaufgabe der Corporate Communications. Der Begriff lässt sich auch mit Anleger- beziehungsweise Kapitalgeberpflege übersetzen. Investor...
Unternehmenskommunikation
Die Unternehmenskommunikation stellt einen Geschäftsprozess und eine funktionale Einheit innerhalb von Organisationen dar. Auf Grund ihrer strategischen Position wird die Unternehmenskommunikation in der Regel als Stabsstelle an die Geschäftsführungsebene, also...
Bundesgerichtshof
Bei Streitigkeiten in Sachen des Wohnungseigentums ist der Bundesgerichtshof in dritter Instanz zuständig, wenn das Landgericht als Berufungsgericht die Revision zum Bundesgerichtshof zulässt. Gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht...
Minderheitsbeschluss
RVG
Abkürzung für: Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG) regelt die Vergütung dieses Personenkreises.Die in diesem Gesetz geregelten Vergütungssätze kann der Verwalter als Maßstab für eine Sondervergütung zugrunde...
Relativer Mehrheitsbeschluss
Schriftlicher Beschluss
Im Regelfall beschließen die Wohnungseigentümer über Verwaltungsangelegenheiten in der Wohnungseigentümerversammlung durch mehrheitliche Beschlussfassung. Das Gesetz räumt ihnen jedoch gemäß § 23 Abs. 3 WEG auch das Recht ein, ihre Angelegenheiten außerhalb der...
Sonderleistungen
Neben den dem Verwalter durch Gesetz gemäß § 27 WEG auferlegten Aufgaben und Befugnissen können die Wohnungseigentümer mit dem Verwalter im Verwaltervertrag zusätzliche Leistungen vereinbaren. Das betrifft unter anderem die gerichtliche...