Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

06.03.2024 | Lexikon

Das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechts­anwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG) regelt die Vergütung dieses Personenkreises.

Die in diesem Gesetz geregelten Vergütungssätze kann der Ver­walter als Maßstab für eine Sondervergütung zugrunde legen, die er vertraglich mit der Wohnungseigentümergemeinschaft für die Fälle vereinbart, wo er die Wohnungseigentümer beziehungs­weise die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtlich vertritt. Entsprechende Regelungen können im mehrheitlich zu be­schlie­ßenden Verwaltungsvertrag vereinbart werden.