Was Sie als MieterIn einer Immobilie wissen sollten
Der größte Teil der Menschen hierzulande lebt in einer gemieteten Immobilie, auch für betriebliche Zwecke wird eine Miete oder Pacht dem direkten Kauf häufig vorgezogen.
Auf der Suche nach einer schönen Mietwohnung sind nicht nur Lage, Mietpreis und der generelle Eindruck der Immobilie zu beachten.
Die folgenden Tipps, dieses Ratgebers, sollen Ihnen als Mieter dabei helfen, was es beim Mietgesuch zu beachten gilt und wie Ihnen ein Immobilienmakler kompetent weiterhelfen kann.
Gerade bei der Höhe der Miete und Nebenkosten bringen die Verhandlungen mit einem privaten Vermieter häufige Diskussionen mit sich. Bei der Vermittlung über einen seriösen Makler entsteht Sicherheit, dass der ortsübliche Mietspiegel berücksichtigt und ein fairer Mietzins erhoben wird.
Grundsätzlich steht es Ihnen als Mieter offen, Veränderungen an den Mieträumen vorzunehmen, sofern diese mit dem Vermieter abgesprochen sind. Dieser kann einfordern, dass die Mietwohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird. Ein großes Problem, wenn beispielsweise das Badezimmer auf eigene Kosten gekachelt wurde.
Für Änderungen in der gemieteten Immobilie, mit denen ein Schaden am Mietobjekt beseitigt wird, ist alleine der Vermieter verantwortlich. Von defekten Elektroleitungen bis zu Stockflecken im Keller sollten Sie aufgedeckte Mängel und Schäden unverzüglich mitteilen, damit eine Beseitigung stattfinden kann. Sollte diese trotz mehrfacher Aufforderung ausbleiben, ist eine Reduktion der Mietzahlung berechtigt. Diverse Gerichtsurteile der letzten Jahre und Jahrzehnte geben einen angemessenen Rahmen für die Mietkürzung vor, im Zweifelsfall kann ein Immobilienmakler mit seiner Fachkompetenz befragt werden.
Die Kautionsversicherung als Alternative zur Mietkaution wird von immer mehr Versicherungen angeboten, ist jedoch nur selten ratsam.
- Zum einen übersteigen bei einer langen Mietdauer die Jahresbeiträge für die Versicherungsbürgschaft die eigentlich zu zahlende Kautionshöhe.
- Zweitens werden die gezahlten Beiträge nicht an den Versicherungsnehmer zurückerstattet, während er seine vorgestreckte Kaution in den meisten Fällen ohne Abzüge und mit Zinsen zurückbekommt.
- Drittens sind viele Vermieter nicht vom Konzept der Kautionsversicherung überzeugt, eine verpflichtende Einwilligung in diese Regelung gibt es nicht.
Zu empfehlen ist die Versicherung alleine, wenn für die Kautionszahlung ein teurer Kredit aufgenommen werden müsste. Ihr Immobilienmakler berät Sie gerne zu diesem Thema.
Vor allem beim Umzug in eine völlig neue Wohnregion oder der geplanten Anmietung von gewerblichen Immobilien erspart die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler viele Mühen.
Dieser bleibt auch über die Mietdauer hinweg ein kompetenter Ansprechpartner, der die Interessen von Mietern und Vermietern zusammenführt und mit seinem Branchenwissen viele Meinungsverschiedenheiten schlichtet.