Abkürzung für das Gesetz über die Zwangsvollstreckung und Zwangsverwaltung.
Es regelt z.B. in seinem ersten Abschnitt die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung.
Abkürzung für das Gesetz über die Zwangsvollstreckung und Zwangsverwaltung.
Es regelt z.B. in seinem ersten Abschnitt die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung.