Wohnungseinbruch

07.03.2024 | Lexikon

In Deutschland verzeichnet die Polizei jedes Jahr eine hohe Anzahl von Wohnungseinbrüchen. Allerdings liegt die Quote der erfolglosen Einbruchsversuche bei etwa 40 Prozent der Fälle. Dies wird insbesondere mit immer besseren technischen Sicherheitsmaßnahmen an Türen und Fenstern in Verbindung gebracht.

Für Neu- und Umbauten können einbruchhemmende Türen und Fenster nach DIN EN 1627 ff. ab Widerstandsklasse RC (2) verwendet werden. Diese sind so konstruiert, dass sie keine strukturellen Schwachpunkte aufweisen. Für Nachrüstsysteme für Bestandsgebäude ist die DIN 18104 Teil 1 und 2 heranzuziehen. Auch Nebeneingangs- und Kellertüren sollten nicht vergessen werden. Eine Alarm- bzw. Einbruchmeldeanlage kann sinnvoll sein.

Im Schadensfall ist eine Wertgegenstandsliste hilfreich. Darauf sollten alle vorhandenen Wertgegenstände mit Beschreibung und Wert vermerkt werden. Die Liste sollte sicher (und nicht zusammen mit den Wertgegenständen) aufbewahrt werden. Wertgegenstände sollten eindeutig markiert (graviert oder mit entsprechenden Stiften markiert) und fotografiert werden. Auch Rechnungen sollten aufbewahrt werden. So lässt sich im Schadensfall gegenüber der Polizei besser angeben, was fehlt

Im Schadensfall sind Versicherungsnehmer verpflichtet, den Einbruchsdiebstahl unverzüglich der Polizei und dem Versicherer zu melden und beiden Stellen eine Stehlgutliste zukommen zu lassen, die die gestohlenen Gegenstände mit Beschreibung und Neuwert aufzählt. Wird diese Pflicht missachtet, ist der Versicherungsschutz in Gefahr. Ferner ist der Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet etwa, dass Kreditkarten sofort gesperrt werden müssen.

Schäden durch Einbruchsdiebstahl sind oft durch die Hausratversicherung gedeckt. Allerdings zahlt diese nur, wenn die Wohnungstür abgeschlossen war, keine Fenster offen standen und sichtbare Einbruchsspuren vorhanden sind. Von der Versicherung abgedeckt sind meist gestohlene Gegenstände mit dem Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten von aufgebrochenen Fenstern und Türen und Vandalismusschäden im Rahmen des Einbruchs. Auch die Übernachtungskosten in einem Hotel können bei einer wegen notwendiger Instandsetzungsarbeiten unbewohnbaren Wohnung für eine gewisse Zeit abgedeckt sein. Im Zweifel empfiehlt sich ein Blick in den Versicherungsvertrag.

In der Zeit vom 18.12.2024 bis 06.01.2025 haben wir Betriebsferien. In dieser Zeit werden keine Exposés versendet und keine Emails beantwortet.
Ab dem 07.01.2025 freuen wir uns, wieder persönlich für Sie da zu sein.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben gesegnete Weihnachten und Gesundheit für 2025!

Ihre Sabine Bausch und das Team von Bausch Immobilien