Wirtschaftseinheiten, Verwaltungseinheiten, Wohneinheiten

07.03.2024 | Lexikon

Die Begriffe Wirtschafteinheit, Verwaltungseinheit und Wohneinheit gehören in den Bereich Immobilien-, Haus- und Wohnungsverwaltung bzw. zum Property Management. Das Property Management erbringt innerhalb der Immobilien- und Wohnungswirtschaft Dienstleistungen für die Bewirtschaftung der Bestandsimmobilie. Dabei geht es um die Wirtschaftlichkeit der Gebäude und die Optimierung des Aufwands von Geld- und anderen Mitteln.

Verwaltungsunternehmen können im Rahmen ihrer Aufgaben aus dem Gesamtbestand der zu verwaltenden Gebäude Wirtschaftseinheiten bilden, um Abrechnungen vornehmen zu können. Das gilt auch für preisgebundenen Wohnraum. Mehrere Gebäude können zu einer Wirtschafts- und Abrechnungseinheit zusammengefasst werden, soweit im Mietvertrag nichts anderes bestimmt ist. Das kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn mehrere Häuser durch eine Gemeinschaftsheizung miteinander verbunden sind und eine Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten für jedes einzelne Haus nicht möglich wäre.

Der Begriff Wohneinheit bezieht sich auf jede einzelne Wohnung innerhalb eines Gebäudes, für die jeweils gesonderte Abrechnungen zu erstellen sind. Zu den Mindestangaben in der Abrechnung gehören eine
Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters. Alle Wohneinheiten bzw. Gewerbeeinheiten eines Gebäudes bilden zusammen eine Verwaltungsseinheit, die wiederum mit anderen Verwaltungseinheiten eine Wirtschaftseinheit bilden können.