Windenergie-Fonds

06.03.2024 | Lexikon

Die Finanzierung der Windenergie erfolgt weitgehend über Windenergiefonds. Es handelt sich um Gesellschaften meist in Form einer GmbH & Co, bei denen die voll haftende GmbH die Stellung des Komplementärs und der Anleger die des Kommanditisten übernimmt. In den Prospekten der Fonds werden Ausschüttungen von bis zu 18% jährlich versprochen. Der Anteilseigner partizipiert in der Investitionsphase an den steuerlichen Abschreibungen. Er kann negative Ergebnisse maximal bis zur Höhe seiner Einlage mit positiven Einkünften verrechnen. Gehen sie darüber hinaus, kann der Verlust mit den Gewinnen der Folgejahre verrechnet werden.

Durch den neuen § 15 b EStG (Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen) ist die Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten weggefallen.

Die Stromproduktion aus Windkraft verzeichnet in Deutschland jedes Jahr deutliche Steigerungen. Anleger sollten allerdings nicht vorschnell entscheiden, sondern sich gründlich über das jeweilige Projekt informieren. Nicht zuletzt spielt die Windausbeute am jeweiligen Standort eine wichtige Rolle. Die technische Effektivität der Anlagen wurde in den letzten Jahren deutlich gesteigert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) weist der Windenergie an Land einen Ausbaukorridor von 2.400 bis 2.600 Megawatt pro Jahr zu. Wenn dieser über- oder unterschritten wird, sinkt oder steigt die Vergütung in bestimmten Abstufungen. Es ist darauf hinzuweisen, dass 2016 eine erneute Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ansteht, die ab 2017 einen Systemwechsel bei den Vergütungen mit sich bringt. Diese werden bei Windparks einer bestimmten Größe voraussichtlich von einem Ausschreibungsverfahren abhängig gemacht.