Wildschweine

07.03.2024 | Lexikon

Wildtiere verschiedener Art siedeln sich immer mehr auch in den Städten an. Manche Großstädte – wie etwa Berlin – haben auch ein gewisses Vorkommen an Wildschweinen.

Nach den Landesgesetzen ist das Füttern von Wildtieren meist grundsätzlich untersagt und kann mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. So sieht das Berliner Jagdgesetz dafür ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro vor. Wildschweine haben ein hervorragendes Gedächtnis und kommen immer wieder zu einer guten Futterquelle zurück.

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 21.12.2015 entschieden, dass bei vermieteten Grundstücken der Vermieter dafür zu sorgen hat, dass keine Wildschweine auf das Grundstück eindringen können. In dem entsprechenden Fall hatten Mieter einer Erdgeschosswohnung mit zwei Terrassen nach dem mehrmaligen Besuch von Wildschweinen auf dem Grundstück der Wohnanlage vom Vermieter die Einfriedung des gesamten Grundstücks gefordert und bis dahin eine Mietminderung geltend gemacht. Der Vermieter hatte beides abgelehnt, da er das Problem als geringfügig ansah. Das Landgericht Berlin gab den Mietern Recht: Auch nicht mitvermietete Gemeinschaftsflächen der Wohnanlage müssten im Interesse der Sicherheit der Mieter wildschweinsicher gemacht werden. Denn Wildschweine könnten zumindest durch falsches menschliches Verhalten zu einem Angriff provoziert werden (insbesondere bei Vorhandensein von Frischlingen). Zum hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko gehöre die Gefahr durch Wildschweine hier nicht, da sich das Grundstück am Waldrand befinde. Auch die Mietminderung von 15 Prozent erachtete das Gericht für angemessen. Bei einem Grundstück, das sich nicht in Waldnähe befindet, mag eine Entscheidung allerdings anders ausfallen (Landgericht Berlin, Urteil vom 21.12.2015, Az. 67 S 65/14).

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