Das Währungsgesetz oder Gesetz zur Änderung des Geldwesens vom 20. 6. 1948 ist für die Entwicklung der deutschen Wirtschaft von großer Bedeutung. Mit diesem Gesetz wurde die Reichsmark als Währung abgeschafft und durch die Deutsche Mark ersetzt. Seit 21.6.1948 war diese einziges gesetzliches Zahlungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin – allerdings mit Ausnahme des Saarlandes, in dem bis 1959 mit französischem Franc bezahlt wurde.
Dauerhafte Bedeutung erlangte das Gesetz für 50 Jahre dadurch, dass es die Eingehung von Geldschulden in Fremdwährungen und von wertgesicherten Geldschulden in DM genehmigungsbedürftig machte. Genehmigungen erteilte zuerst die Bank Deutscher Länder, dann die Deutsche Bundesbank. Mit der Einführung des Euro wurde das Gesetz aufgehoben.