Die wichtigste Vertragsart in der Hotelbranche ist der Pachtvertrag. Er ist meist langfristig angelegt; in vielen Fällen werden Inventargegenstände mit gepachtet. Man unterscheidet dabei folgende Varianten:
- Festpachtvertrag, auch Fixpacht: Über die gesamte Vertragsdauer wird eine umsatzunabhängige, feste Pacht gezahlt. Oft wird diese pro Zimmer oder Etage berechnet. Bei einer Festpacht kann bei längeren Pachtzeiträumen eine Erhöhung durch eine Wertsicherungsklausel vorgesehen werden.
- Umsatzpacht: Die Höhe der Pacht wird vom Umsatz abhängig gemacht.
- Kombination von Festpacht und Umsatzpacht: Ein Teil der Pacht wird fest vereinbart, ein Teil ist umsatzabhängig. Für den Pächter stellt eine solche Vereinbarung eine Absicherung für den Fall schwacher Umsätze dar; der Verpächter profitiert verstärkt von gut laufenden Geschäften.
- Staffelpachtvertrag: Wird häufig bei neu eröffneten Betrieben vereinbart, um den Pächter während der Startphase nicht übermäßig zu belasten. Sobald die Anlaufzeit vorbei ist, wird die Pacht deutlich angehoben. Die Anhebung wird von vornherein für einen festem Termin vereinbart.
Leasingverträge spielen besonders beim beweglichen Inventar von Hotelbetrieben eine Rolle. Aber auch komplette Hotelimmobilien können geleast werden.
Die Geschäftsführung eines Hotels wird oft durch einen Managementvertrag geregelt. Dies ist meist der Fall, wenn ein Hotelbetrieb auf Rechnung des Inhabers und Eigentümers bewirtschaftet wird, dieser aber nicht selbst die Geschäfte führen kann oder will. Der Manager erhält eine Gebühr, die oft zumindest teilweise am Umsatz ausgerichtet ist.
Auch Franchiseverträge kommen vor, bei denen ein Hotelbetreiber als Franchisenehmer das betriebliche Konzept einer Hotelkette übernimmt und dafür eine Franchisegebühr entrichtet.