Die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück in Form der Zwangsversteigerung wird ausgeführt durch das Vollstreckungsgericht, in dessen Bezirk das fragliche Grundstück liegt.
Die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück in Form der Zwangsversteigerung wird ausgeführt durch das Vollstreckungsgericht, in dessen Bezirk das fragliche Grundstück liegt.