Verbraucher

06.03.2024 | Lexikon

Unter Verbraucher versteht man nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Verbraucher genießen einen besonderen zivilrechtlichen Schutz, insbesondere ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften bzw. außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen (§ 312b BGB), Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB), bei Abschluss eines Darlehensvertrages (§§ 488 ff. BGB) und bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen (§§ 481 ff. BGB). Verbraucherschützende Bestimmungen finden sich auch im Kapitalanlagegesetzbuch und im Fernunterrichtsgesetz. Im weiteren Sinne haben auch die Vorschriften des BGB über das Wohnungsmietrecht verbraucherschützenden Charakter.

Weitere Schutzvorschriften für Verbraucher finden sich in der Preisangabenverordnung, der Makler-und Bauträger-Verordnung sowie dem Wohnungsvermittlungsgesetz.

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