Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)

06.03.2024 | Lexikon

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (früher Verband der deutschen Hypothekenbanken) vereinigt als Mitglieder 18 Pfandbriefbanken und drei außerordentliche Mitglieder. Er nimmt satzungsgemäß die Rechte und Interessen der Pfand­brief­banken wahr und übernimmt die Öffent­lich­keits­arbeit auf den Politikfeldern Kapitalmarkt, Staat, Im­mo­bi­lien, Schiffsfinanzierung und Steuern sowie der Rechts­ge­stal­tung. Er erfüllt für seine Mitglieder Lobbyfunktion bei den gesetzgebenden Körperschaften und Behörden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und ist Sprecher gegenüber anderen nationalen, europäischen und internationalen Berufsverbänden.

Zum Verbandszweck zählt auch die Mitgliedschaft in natio­na­len, europäischen oder internationalen Berufsverbänden oder die Beteiligung an Unternehmen gleich welcher Gesellschaftsform, soweit Mitgliedschaft oder Beteiligung dem Verbandszweck oder den Mitgliedern des Verbandes dienlich sind.

Die Mitgliedsunternehmen widmen sich auf internationaler Ebene dem Finanzierungsgeschäft auf Pfandbriefbasis bei der Immobilienfinanzierung, der Schiffsfinanzierung und der Finanzierung der Körperschaften des öffentlichen Rechts (Kommunen, Bundesländer, Bund).