Überspannungsschäden

06.03.2024 | Lexikon

Zu einem Überspannungsschaden kann es infolge eines Blitzschlages oder auch eines Defektes in der Hauselektrik kommen. Er kann Strom-, Antennen- und Telefonleitungen betreffen. Angeschlossene Geräte werden dadurch beschädigt oder zerstört. Technisch bedingte Überspannungsschäden sind nicht versicherbar.

Nach den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen 2010 des Versicherungsverbandes GDV (unverbindliche Musterbedingungen) gilt: Durch Blitzschlag verursachte Überspannungsschäden werden erstattet, wenn auf dem versicherten Grundstück weitere Schäden durch Blitzschlag feststellbar sind. Nicht versichert sind demnach Schäden durch Blitzeinschläge in entfernte Stromleitungen und Trafostationen. Ähnliche Regelungen enthalten die Musterbedingungen für Hausratsversicherungsverträge. Es empfiehlt sich, den genauen Inhalt des eigenen Versicherungsvertrages in Hausrat- und Gebäudeversicherung auf Regelungen zu Überspannungsschäden hin zu prüfen: Die Anzahl der in Deutschland registrierten Blitze hat sich in den letzten zehn Jahren vervierfacht. Ein zusätzlicher Versicherungsschutz ist oft gegen Aufpreis möglich.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes haften Vermieter nicht für Überspannungsschäden, die durch einen Defekt in einem verplombten Sicherungskasten verursacht werden. Im verhandelten Fall waren die empfindlichen und teuren Geräte einer Arztpraxis durch einen 400-Volt-Stromstoß zerstört worden, da sich in dem Sicherungskasten aus DDR-Zeiten eine Klemme gelöst hatte. Der BGH wies darauf hin, dass der Vermieter nicht für Defekte in einem Sicherungskasten verantwortlich sei, der dem Elektrizitätswerk gehöre, verplombt sei und vom Vermieter weder gewartet noch geöffnet werden dürfe. Der Stromversorger habe durch die Plombe jeden Zugriff anderer Personen untersagt. Er allein sei damit für die Wartung zuständig und auch gegenüber dem Stromkunden dazu verpflichtet (BGH, Az. XII ZR 23/04, Urteil vom 10.5.2006).

Einen technischen Schutz vor Überspannungsschäden bietet ein sogenannter gestaffelter Überspannungsschutz. Dieser besteht aus:

  • Grobschutz im Bereich des Gebäude-Zählerverteilers,
  • Mittlerer Schutz im Bereich des Verteilers der einzelnen Wohnung,
  • Feinschutz für bestimmte Geräte oder Steckdosen.

Sogenannte Kombi-Ableiter, die mehrere dieser Komponenten verbinden, sind für 500 bis 650 Euro zu bekommen.

Außerhalb des Gebäudes sollten alle elektrischen Leitungen mit einem Überspannungsschutz versehen werden, die in das Gebäude hineinführen. Dazu gehören zum Beispiel das Einspeisekabel der Stromversorgung, Telekommunikations- und Antennenkabel, Messfühler der Heizanlage oder die Stromversorgung der Außenbeleuchtung.

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Ihre Sabine Bausch und das Team von Bausch Immobilien