Bei der Grundrissform wird in ein- oder mehrläufige Treppen unterschieden. Als einläufig wird eine ununterbrochene Folge von mehreren Stufen bezeichnet. Unterbricht beispielsweise ein Zwischenpodest eine Lauffolge, so wird dies als zweiläufig bezeichnet. Folgerichtig hat eine dreiläufige Treppe zwei Zwischenpodeste.
Es gibt repräsentative Treppen, deren gerade Abfolge mehrerer Läufe von Podesten unterbrochen wird. Aus Platzgründen knicken die Läufe in der Regel im 90 Grad-Winkel ab. In diesem Fall beschreibt die Lauflinie der Treppe eine Halbkurve. Deshalb wird eine Treppe mit einem Richtungswechsel Halbtreppe genannt. Eine Vierteltreppe knickt zweimal ab und beschreibt in der Lauflinie eine Viertelkurve.