Time-Sharing

06.03.2024 | Lexikon

Beim Timesharing handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht (z.B. ein, zwei oder mehrere Wochen im Jahr) an einem Hotel-Appartement. Solche Objekte sind besonders in Spanien, Frankreich und Italien anzutreffen. Dabei erwirbt der Anleger/Urlauber über eine einmalige Investition – meist deutlich mehr als 10.000 Euro zuzüglich Kosten – das Recht, jedes Jahr für eine bestimmte Dauer eine (Ferien-) Immobilie zu nutzen. Neben dem Kaufpreis für die Wochen muss der zeitanteilige Eigentümer zusätzliche Kosten für die Bewirtschaftung der Immobilie berücksichtigen.

Die restlichen Jahreswochen, die der Anleger nicht erwirbt, werden von anderen Investoren gekauft, so dass, vereinfacht formuliert, das Eigentum an einem bestimmten Hotelobjekt nach Wochen auf unterschiedliche „Teilzeiteigentümer“ verteilt wird. Geregelt wurden die Rechtsverhältnisse der „Veräußerung von Teilzeitnutzung an Wohngebäuden“ im Teilzeitwohnrechtsgesetz vom 20.12.1996.

Tipp: Bei Fragen zum Bereich „Timesharing“ bieten sich folgende Gesprächspartner an:

  • Bundesverband für Teilzeitwohnrechte e.V., Bonn.
  • Schutzvereinigung für Timesharing- und Ferienwohnrechts-Inhaber in Europa e.V., Wiesbaden.
  • Von Seiten der Anbieter: Mondi Ferienclub mit Sitz in München, Hapimag mit Geschäftssitz in CH-Baar.