Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche ab, die gegen einen Tierhalter geltend gemacht werden, weil dessen Tier jemanden verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt hat.
Bei Hundehaftpflichtversicherungen gibt es teilweise Ausschlussregelungen für sogenannte Listenhunde, die nach den Regelungen der einzelnen Bundesländer als besonders gefährlich angesehen werden. Für bestimmmte Hunderassen sind erhöhte Beiträge üblich.
In der Tierhalterhaftpflicht gibt es für den Versicherungsnehmer bestimmte Obliegenheiten zu beachten, wenn er seinen Versicherungsschutz nicht einbüßen möchte. Dazu gehört die Beachtung von gesetzlichen Regelungen oder behördlichen Anordnungen im Umgang mit dem Tier. So kann zum Beispiel die Nichtbeachtung von Maulkorb- oder Anleinpflichten zu einer Reduzierung des Versicherungsschutzes führen. Diese sind oft für bestimmte, als gefährlich eingestufte Hunderassen vorgeschrieben.
In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung. Eine Versicherungspflicht für alle Hundehalter besteht in Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Eine Versicherungspflicht für Halter bestimmter Hunderassen besteht in Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein.
Außer einer Haftpflicht können Tierhalter heute auch diverse andere Versicherungen für ihre Haustiere abschlkießen, etwa Rechtsschutz- oder Krankenversicherungen, die dann im Krankheitsfall die Tierarztkosten abdecken.