Verwaltungsvorschriften des Bundes, die sich auf einheitliche Anforderungen und Regeln zur Begrenzung von Immissionen beziehen, nennt man Technische Anleitungen (TA). Die TA-Luft dient der Reinhaltung von der Luft. Sie richtet sich an Betreiber von Anlagen, bei deren Betrieb gas- oder staubförmige Stoffe entstehen. Die TA-Lärm soll die im Bereich von Gewerbe- und Industrieanlagen entstehenden Lärm-Emissionen begrenzen, wobei die Art der umliegenden Nutzungen (z. B. Krankenhaus, Wohngebiet) besonders berücksichtigt wird.