Technische Anleitungen (TA)

06.03.2024 | Lexikon

Verwaltungsvorschriften des Bundes, die sich auf ein­heit­liche Anforderungen und Regeln zur Begrenzung von Im­mis­sio­nen beziehen, nennt man Technische Anleitungen (TA). Die TA-Luft dient der Reinhaltung von der Luft. Sie rich­tet sich an Betreiber von Anlagen, bei deren Betrieb gas- oder staubförmige Stoffe entstehen. Die TA-Lärm soll die im Bereich von Gewerbe- und Industrieanlagen entstehenden Lärm-Emissionen begrenzen, wobei die Art der um­lie­gen­den Nutzungen (z. B. Krankenhaus, Wohngebiet) beson­ders berücksichtigt wird.