Vermieter von Ferienobjekten an der Deutschen Nordseeküste, beispielsweise auf Sylt aber auch auf anderen Inseln, geben die Größe der Häuser oder Wohnungen gelegentlich nach dem sogenannten Sylter Fußleistenmaß an. Diese ortsübliche Angabe richtet sich nicht nach der Wohnflächenverordnung oder nach der Berechnungsart nach DIN, sondern berechnet die Grundfläche des Raums von Fußleiste zu Fußleiste, ohne die darüber liegende Höhe zu berücksichtigen. Diese Angabe bezieht oft auch Loggien, Terrassen, den Raum unter Treppen und unterhalb einer Höhe von zwei Metern vollständig mit ein.