Der Begriff Störer bezeichnet eine Person (natürliche oder juristische), durch die Rechtsgüter einer anderen Person beeinträchtigt werden. Den Störerbegriff gibt es z.B. im Nachbarrecht, im Polizei- und Ordnungsrecht und im Urheberrecht.
Der Begriff Störer bezeichnet eine Person (natürliche oder juristische), durch die Rechtsgüter einer anderen Person beeinträchtigt werden. Den Störerbegriff gibt es z.B. im Nachbarrecht, im Polizei- und Ordnungsrecht und im Urheberrecht.