Standesregeln des IVD

06.03.2024 | Lexikon

Die ursprünglich für den RDM geltenden Standesregeln sind 2006 übertragen worden auf den Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V.

Sie sind in ihrem I. Teil („Standespflichten“) eine konkretisierte Aneinanderreihung von zehn Verhaltensvorschriften und in ihrem II. Teil eine Darstellung von sieben Fällen standeswidrigen Verhaltens. Sie entsprechen zu einem großen Teil dem, was durch Gesetz und Rechtsprechung vorgegeben ist.

Die Präambel sieht eine Art „Generalklausel“ vor, die über die Verbandsebene hinausgreift. Danach soll sich jeder Makler und jeder Hausverwalter innerhalb und außerhalb seines Berufes der besonderen Vertrauensstellung und seiner volkswirtschaftlichen Verantwortung würdig erweisen.

Die Regeln sehen folgende Verpflichtungen vor:

  • Weiterbildung und Mitwirkung an berufsständischen Aufgaben,
  • wahrheitsgemäßen Werbung bei der Auftragsakquisition,
  • Kundenservice und Kundenberatung,
  • Kundenaufklärung über die Marktlage,
  • Neutralität bei Doppeltätigkeit,
  • unverzügliche Unterrichtung des Auftraggebers bei Eigeninteresse am zu vermittelnden Objekt,
  • Abschluss einer Vermögensschadenversicherung,
  • Verschwiegenheit und vertrauliche Behandlung von Kundeninformationen,
  • Kollegialität und
  • getrennte Vermögensverwaltung bei Entgegennahme von Kundengeldern.