Sondernutzung von Straßen

06.03.2024 | Lexikon

Unter einer Sondernutzung öffentlicher Verkehrswege versteht man jede Nutzung, die nicht vom zulässigen Gemeingebrauch umfasst wird – die sich also nicht mehr im Rahmen der üblichen Benutzung einer Straße abspielt.

Darunter fallen zum Beispiel die Veranstaltung von Festumzügen, die Aufstellung von Verkaufs- oder Infoständen, die Anbringung von Werbemitteln. Die Sondernutzung ist erlaubnispflichtig. Die Gemeinden verlangen dafür je nach Nutzungsart und zum Teil auch Stadtteil unterschiedliche Gebühren.

Für welche Nutzungen und in welcher Höhe diese Gebühren anfallen, ist in Gemeindesatzungen geregelt. Darin kann auch bestimmt werden, dass für einige Nutzungsarten keine Erlaubnis erforderlich ist. Häufig beziehen sich derartige Regelungen auf die Werbung politischer Parteien.