Mit Hilfe eines örtlichen Mietspiegels kann herausgefunden werden, welche Miete für eine bestimmte Wohnung ortsüblich ist. Übliche Einteilungsmerkmale für Wohnungsklassen sind dabei z. B. Baualter, Wohnfläche und Wohnlage. Auch die Sondermerkmale einer Wohnung können eine entscheidende Rolle spielen. Hier handelt es sich um Ausstattungsmerkmale, die nicht in jeder Wohnung zu erwarten sind und die Wohnwert und Mietpreis meist erhöhen. In manchen Mietspiegeln sind die Sondermerkmale in speziellen Aufstellungen berücksichtigt. Bei Wohnungen mit Sondermerkmalen kann die örtliche Vergleichsmiete nicht einfach eins zu eins angewendet werden.
Wohnwerterhöhende Sondermerkmale sind z. B.:
- Modernes Bad (Bodenfliesen, Einbauwanne oder -Dusche, Wände mindestens bis 1,80 m Höhe gefliest),
- Dusche und getrennte Badewanne,
- Moderne Küche (Küchenschränke, Einbauspüle, Dunstabzugshaube, Einbauherd mit mindestens vier Kochplatten sowie Backofen, Wandfliesen im Arbeitsbereich),
- hochwertiger Boden bzw. Bodenbelag (Parkettboden, Natur- oder Kunststein, Fliesen oder gleichwertig. Bodenbelag muss in überwiegender Zahl der Wohnräume verlegt sein),
- zweites WC / Gäste-WC.
Bei den genannten Ausstattungsmerkmalen versteht es sich von selbst, dass diese nur zu einer höheren Miete führen können, wenn sie zeitgemäß und in gutem Zustand sind. Es gibt auch Sondermerkmale, die sich negativ auf Wohnwert und Mietenhöhe auswirken können. Beispiel: Bad mit WC ohne Fenster.