Bestimmte Ausgaben eines Steuerzahlers, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, werden als Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge für gesetzliche Sozialversicherung oder freiwillige Versicherungen wie Lebensversicherung).
Nach wie vor können „wie Sonderausgaben“ abgezogen werden zehn Jahre lang jeweils neun Prozent von jenen Herstellungskosten, die im Zusammenhang mit selbstgenutzten Baudenkmälern oder Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungen entstehen.