Die Sollstellung ist ein aus der Buchhaltung der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft stammender Begriff. Dabei werden die gesamten vertraglich wirksam vereinbarten Mieten und Vorauszahlungen am Anfang eines Monats bereits im Vorwege als Forderungen an die Mieter gebucht. Die Mieten werden somit ins Soll gestellt. Dies geschieht noch vor dem dritten Werktag eines Monats, dem gesetzlich geregelten Fälligkeitszeitpunkt der Miete. Der Grund, die Mietforderung buchhalterisch zu erfassen, bevor ein Rechtsanspruch darauf besteht, ist, jederzeit einen Überblick über die restlichen, noch ausstehenden Mietzahlungen zu bekommen. Sinn und Zweck der Sollstellung ist, periodisch wiederkehrende Forderungen aus dem Mietverhältnis manuell oder automatisch zu erfassen.
Die Nebenbuchhaltung listet mittels einer Buchungsliste für jeden Mieter einen Saldovortrag auf, aus dem Mietrückstände (Altforderungen) und Guthaben (aus Nebenkostenabrechnungen oder Überzahlungen) hervorgehen. Im Normalfall ist das Mieterkonto ausgeglichen, der Saldovortrag also null. Nachdem Mieten und Vorauszahlungen ins Soll gestellt worden sind, ergeben sich die Forderung des Vermieters auf der Sollseite und nach Überweisung der Miete ein Zahlungseingang auf der Habenseite. Diese Buchungslisten bilden mit den sich daraus ergebenden Differenzen (Salden) die Grundlage für das Mahnwesen, das ein elementarer Bestandteil in der Immobilienbewirtschaftung ist. Daran schließen sich das Versenden von Zahlungserinnerungen (Mahnungen), das außergerichtliche und das gerichtliche Mahnverfahren.