Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer/ Körperschaftsteuer, der von allen Steuerzahlern zu entrichten ist. Im Steuerjahr 1997 betrug er 7,5 Prozent auf die Einkommensteuerschuld. Ab 1998 wurde er auf 5,5 Prozent reduziert. Die Mittel werden in den neuen Bundesländern zum Aufbau einer mit den alten Bundesländern vergleichbaren Infrastruktur verwendet. Ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungskonform ist, wurde in mehreren Urteilen bis jetzt bejaht, obwohl er doch nur ein befristeter Zuschlag sein sollte.