Das Kürzel KVG steht für „Kapitalverwaltungsgesellschaft“. Eine solche Gesellschaft erledigt die anfallenden Verwaltungsaufgaben für Investmentvermögen wie etwa Aktien- oder Immobilienfonds. Dazu benötigt sie eine behördliche Genehmigung. Bei der Tätigkeit sind umfangreiche Pflichten nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu erfüllen. Anbieter von Investmentfonds oder Asset Manager stehen schnell vor dem Problem, entweder selbst eine Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beantragen oder die Verwaltung an eine zugelassene KVG auszulagern. Diese wird dann als „Service-KVG“ bezeichnet.
Die Aufteilung der Aufgaben zwischen dem Asset-Management des jeweiligen Investmentvermögens und der Service-KVG ist nicht einheitlich geregelt. Die Service-KVG ist oft für Berichtswesen, Reporting, Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde BaFin und den Kontakt zur Verwahrstelle zuständig, während das Portfolio-Management als Aufgabe weiter beim Asset-Manager verbleibt. Es gibt jedoch auch andere Aufgabenteilungen und Service-KVGs, die weitere Dienstleistungen anbieten.
Im Rahmen einer Service-KVG kann auch die sogenannte KVG-Geschäftsbesorgung für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften durchgeführt werden. Darunter versteht man eine Auslagerung des Back-Office einschließlich Bereichen wie der Fondsbuchhaltung, dem Fondscontrolling sowie Reporting und Risikomanagement.