Seeanlagenverordnung (SeeAnlV)

06.03.2024 | Lexikon

SeeAnlV ist eine Vorschrift, die über die Zulässigkeit von Vorhaben in Seegebieten außerhalb der eigentlichen Küstengewässer und damit des deutschen Hoheitsgebietes (in der AWZ – der Ausschließlichen Wirtschaftszone und auf hoher See, wenn der Anlageneigentümer Deutscher ist) entscheidet. Die Verordnung ist unter anderem relevant für das Genehmigungsverfahren für Offshore-Windanlagen.

Eine Anlage kann nach der Verordnung nicht genehmigt werden, wenn sie den Schiffsverkehr gefährdet oder die Meeresumwelt beeinträchtigt und dies nicht durch Auflagen verhindert werden kann.

Die SeeAnlV kennt insbesondere vier Versagungsgründe für eine Genehmigung:

  • Beeinträchtigung von Schifffahrtsanlagen und -zeichen,
  • Beeinträchtigung der Nutzung der Schifffahrtswege, des Luftraums oder der Schifffahrt,
  • Mögliche Verschmutzung der Meeresumwelt,
  • Gefährdung des Vogelzuges.

Grundsätze für die an Offshore-Windenergie-Anlagen zu stellenden technischen Anforderungen wurden durch das BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie in Hamburg) erarbeitet.

Bestimmte Anlagentypen einfacher Bauart, von denen keine der oben genannten Gefahren ausgehen, kann das BSH von der Genehmigungspflicht befreien.

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