Schwarzgeldabrede

07.03.2024 | Lexikon

Der Begriff Schwarzgeldabrede bezeichnet die Vereinbarung des Auftraggebers und des Auftragnehmers bei einem Werkvertrag (z.B. Bauherr und Handwerker), dass die Arbeit insgesamt oder auch nur teilweise ohne Rechnung erbracht wird. Der Handwerker erspart sich dadurch die Zahlung der Umsatzsteuer und der Bauherr bekommt die Leistung zu einem niedrigeren Preis.

Die Schwarzgeldabrede führt dazu, dass der gesamte Werkvertrag nichtig ist. Der Bauherr hat deshalb keine Gewährleistungsansprüche und der Handwerker kann keine Vergütung für seine Schwarzarbeit verlangen.