Schwabesches Gesetz (Wohnungsmiete)

07.03.2024 | Lexikon

Das Schwabesche Gesetz – benannt nach dem Statistiker Hermann Schwabe (1830 – 1874) – besagt, dass bei Haushalten unterschiedlichen Hauhalteinkommens der Anteil an den Ausgaben für die Miete gemessen am Haushaltseinkommen unterschiedlich hoch ist. Es gilt danach, dass mit zunehmend niedrigem Einkommen ein jeweils größerer prozentualer Anteil des Einkommens für die Miete aufzuwenden ist. Schwabe hat diese Aussage auf der Grundlage der von ihm erhobenen Zahlen ermittelt. Allerdings haben weitere Nachforschungen ergeben, dass diese Gesetzmäßigkeit nur innerhalb gleichartiger Gesellschaftsschichten gilt. Prof. Lütge (1901 – 1968) hat dieses Gesetz insoweit korrigiert, als er feststellte, dass der Wohnungsaufwand auch durch die Zugehörigkeit zu einer sozialen Schichtung mitgeprägt wird (Beamtenhaushalte / Angestelltenhaushalte / Arbeiterhaushalte). Man bezeichnet diesen Zusammenhang als Lütge’sche Regel. Die Erkenntnisse führten speziell in den Anfangsjahren der Bundesrepublik im Rahmen des ersten Wohnungsbaugesetzes zu gezielten Förderungsmaßnahmen des Mietwohnungsbaus verbunden mit einem Belegungsrecht der Wohnungsämter. Beizubringen war von Wohnungssuchenden ein Wohnberechtigungsschein, den man erhielt, wenn man einer bestimmten niedrigen Einkommensschicht angehörte.