Schrottimmobilien sind minderwertige Immobilien. Der Begriff stammt aus einem Szenarium des „grauen Kapitalmarktes“, wo minderwertige Immobilien zum Sondervermögen geschlossener Immobilienfonds wurden.
Der Begriff wird ebenfalls für minderwertige Immobilien verwendet, die im Rahmen von Steuersparmodellen durch wenig seriöse Vertriebsorganisationen immer wieder unerfahrenen Investoren als Geldanlage angeboten werden, oft unter Vereinbarung nicht erfüllbarer Mietgarantien oder mit falschen Beschaffenheitsangaben. Die Immobilien – oft Eigentumswohnungen – befinden sich dabei überwiegend in schlechter Lage und in schlechtem Zustand und stellen in Qualität und Standard keinen adäquaten Gegenwert zum Kaufpreis dar. In manchen Fällen erfolgt keine Besichtigung durch den Käufer, was meist durch den von Verkäuferseite künstlich aufgebauten Zeitdruck veranlasst ist.
Der beste Schutz gegen Schrottimmobilien besteht darin, sich als Käufer nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen und die angebotenen Objekte gründlich zu prüfen, zu besichtigen und mit anderen zu vergleichen. Bei komplizierten Vertragswerken kann sich eine fachanwaltliche Beratung auszahlen.