Die Schalldämmung stellt heute eine wichtige Komponente der Planung von Bauwerken, Wohnanlagen und Siedlungen dar. Lärm gilt als gesundheitsschädlich. Der Wohnbereich muss eine Erholung vom Arbeitsalltag ermöglichen, die möglichst frei von störenden Geräuschen ist. Rechtlich sind dem Wunsch nach maximaler Wohnruhe allerdings Grenzen gesetzt, die meist durch Ortsüblichkeit oder den normalen Wohngebrauch der Nachbarwohnungen definiert sind. Auch Kinderlärm ist in gewissem Rahmen hinzunehmen.
Baulich wird die Schalldämmung durch räumliche Trennung von Nutzungseinheiten, hohe Bauteilmasse oder mehrschalige Wand- und Deckenkonstruktionen umgesetzt. Bei Böden wird zum Beispiel schwimmdender Estrich verwendet. Bei nachgerüsteten Parkett- und Laminatböden in Etagenwohnungen werden mindestens flexible, lärmdämmende Schichten unter dem Parkettboden verlegt. Nicht immer ist eine Trittschallfolie ausreichend. Durch moderne Schallschutzverglasungen können gute Schalldämmwerte bei den Fenstern erzielt werden. Dies erweist sich besonders in der Nähe von Straßen oder im Innenstadtbereich als sinnvoll.
Zwischen Reihenhäusern werden durch den Planer in der Regel Trennfugen vorgesehen, um eine Ausbreitung von Körperschall zu unterbinden. Eine Gefahr stellen sogenannte Schallbrücken dar, also Bauteile, die unbeabsichtigt eine feste Verbindung zwischen den Komponenten schaffen, welche eigentlich getrennt bleiben sollten.
Bei mehrschaligen Konstruktionen ergibt sich oft das Problem, dass die Schalen aus anderen baulichen Erwägungen heraus nicht in ausreichendem Abstand voneinander platziert werden können. Dies reduziert jedoch die Schalldämmungswirkung. Schall mit tiefen Frequenzen erfordert grundsätzlich einen höheren Aufwand bei der Schalldämmung als niederfrequenter Schall.
Die bauliche Ausführung von Schalldämmarbeiten wird in Deutschland in einschlägigen Normen beschrieben – zum Beispiel der DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau.