Schadensersatz im Zivilrecht

06.03.2024 | Lexikon

Schadensersatz hat eine Person zu leisten, die einer anderen Person Schaden zufügt. Voraussetzung ist stets, dass zwischen der Handlung oder dem Unterlassen einer Handlung, weswegen der Schadensersatz gefordert wird, und dem entstandenen Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht. Der Handelnde bzw. Unterlassende muss darüber hinaus in Kauf genommen haben, dass durch sein Verhalten ein Schaden entstehen konnte (Vorhersehbarkeit des Schadens). Eine Ausnahme besteht in der Gefährdungshaftung, bei der auch ein rechtmäßiges Handeln zu Schadenersatzansprüchen führen kann. Wer z.B. auf einem Spielpark für Kinder eine Rutsche aufstellt, dem ist klar, dass nicht auszuschließen ist, dass sich ein Kind bei der Benutzung einmal verletzt. Trifft dies zu, haftet er für den Personenschaden.

Zu unterscheiden ist auch zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Zu den gesetzlich geregelten Schadensersatzansprüchen zählen vor allem Ansprüche aus unerlaubter Handlung und aus unwahren Behauptungen über eine Person, die dadurch einen Schaden erleidet.

Vertragliche Schadensansprüche ergeben sich aus der Verletzung von Haupt- und Nebenpflichten eines Vertrages. Schadensersatzpflichten können auch vertraglich vereinbart aber auch innerhalb bestimmter Grenzen abbedungen werden.

Schließlich gibt es in besonderen Fällen auch eine Haftung für Schäden, die bei einem Dritten, nicht am Vertrag Beteiligten entstehen. So haftet beispielsweise ein vereidigter Sachverständiger, der ein fehlerhaftes Bewertungsgutachten erstellt, nicht nur dem Gutachtensauftraggeber gegenüber, sondern jedem Dritten, der auf der Grundlage eines solchen Gutachtens Entscheidungen trifft, die zu einem Vermögensschaden führen.

Die Risiken von Schadensersatzpflichten können durch Abschluss von Vermögens,- Sach- und Personenschadensversicherungen abgemildert werden. Risiken einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Herbeiführung eines Schadens können durch eine Vertrauensschadenversicherung zumindest teilweise abgesichert werden.