Restitutionsobjekte sind Grundstücke und Gebäude, die zu Zeiten der DDR oder
des Deutschen Reiches während der Herrschaft des Nationalsozialismus
enteignet, geraubt oder entzogen wurden. Die Rechtswirksamkeit dieser
Enteignung wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht anerkannt, insbesondere
dann, wenn sie auch zum damaligen Zeitpunkt gegen geltendes Recht verstieß,
so dass ein Anspruch auf Rückübereignung der Alteigentümer besteht.