Der Regionalfaktor ist eine Kennzahl, die eine Aussage über die wirtschaftliche Entwicklung eines regionalen Raumes im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zulässt. Bei einem Regionalfaktor = 1 verläuft die Entwicklung identisch. Liegt der Regionalfaktor über 1, ist dies ein Zeichen dafür, dass das wirtschaftliche Wachstum der Region schneller vor sich geht als das gesamtwirtschaftliche Wachstum. Das bedeutet gleichzeitig, dass wachstumsorientierte Branchen in der Region stärker als im Gesamtdurchschnitt vertreten sind. Ein Regionalfaktor unter 1 zeigt ein Zurückbleiben des Wirtschaftswachstums der Region hinter dem gesamtwirtschaftlichen Wachstum an. Die Regionalanalyse kann sich auch auf einzelne Branchen (z. B. Baubranche) beschränken.
Für die Immobilienwirtschaft sind solche Regionalfaktoren deshalb von Bedeutung, weil sie eine Prognosegrundlage auch für die voraussichtliche Entwicklung im Immobilienbereich liefern. Verschiedentlich wird in der Literatur darauf hingewiesen, dass die Entwicklung der Bauwirtschaft und die durch sie angestoßene Entwicklung der Immobilienwirtschaft mit einem bestimmten „timelag“, also einer Zeitverzögerung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung folge (so Th. Dopfer „Der westdeutsche Wohnungsmarkt“ München 2000). Erste Auslöser für die Entwicklungsreihenfolge sind Änderungen im Realeinkommen bzw. im Bruttoinlandsprodukt. Die regionale Entwicklungsdifferenzierung hat ihre Ursachen in unterschiedlichen wirtschaftsstrukturellen Vorgegebenheiten.
Als Regionalfaktoren werden auch die im Rahmen der NHK 95 zur Verfügung gestellten „Korrekturfaktoren“ bezeichnet, die bei der Bewertung von Immobilien im Sachwertverfahren verwendet werden. Sie ermöglichen, die Unterschiede in den Baukosten der verschiedenen Bundesländer auszugleichen, was bei einem bundeseinheitlichen Baupreisindex früher nicht üblich war.
Für die einzelnen Bundesländer werden folgende Korrekturfaktoren genannt:
- Baden-Württemberg: 1,00 bis 1,10
- Bayern: 1,05 bis 1,10
- Berlin: 1,25 bis 1,45
- Brandenburg: 0,95 bis 1,10
- Bremen: 0,90 bis 1,00
- Hamburg: 1,25 bis 1,30
- Hessen: 0,95 bis 1,00
- Mecklenburg-Vorpommern: 0,95 bis 1,10
- Niedersachsen: 0,75 bis 0,90
- Nordrhein-Westfalen: 0,90 bis 1,00
- Rheinland-Pfalz: 0,95 bis 1,00
- Saarland: 0,85 bis 1,00
- Sachsen: 1,00 bis 1,10
- Sachsen-Anhalt: 0,90 bis 0,95
- Schleswig-Holstein: 0,90 bis 0,95
- Thüringen: 1,00 bis 1,05
In den NHK 2000 wurde von der Veröffentlichung von Regionalfaktoren abgesehen. Es wurde dabei davon ausgegangen, dass die Gutachterausschüsse für ihren Bereich solche Faktoren künftig feststellen.