Reetdachhaus Brandschutz

07.03.2024 | Lexikon

Reetdachhäuser sind besonders durch Feuer gefährdet. Sie genießen daher nicht nur zu Terminen wie Silvester besonderen gesetzlichen Schutz durch Einschränkungen beim Abbrennen von Feuerwerk in ihrer Umgebung. Die Feuerversicherungen für Reetdachhäuser sind deutlich teuer als bei festen Bedachungen. Eigentümer haben vielfältige Möglichkeiten, Reetdachhäuser durch Brandschutzmaßnahmen vor Feuer zu bewahren oder zumindest den Schaden zu minimieren.

Die Landesbauordnungen schreiben in einigen Bundesländern besondere Abstände zwischen Weichdachhäusern und anderen Gebäuden inklusive Nebengebäuden vor, um die Feuergefahr zu reduzieren. Ausnahmen gelten oft auf Halligen, Warften oder im Ortskern. Teilweise findet sich hier auch die Regel, dass die Ausgänge weich gedeckter Gebäude besonders gegen herabrutschende brennende Teile des Daches gesichert sein müssen – etwa durch ein geeignetes Vordach.

Hauseigentümer können sich mit speziellen Reetdach-Blitzableiter-Systemen gegen Blitzschlag schützen. Ferner ist es auch möglich, beim Dachaufbau eines modernen Reetdaches Platten aus feuerhemmendem Material zu integrieren, die zumindest den Bereich unter dem Dach schützen und ein Übergreifen der Flammen auf den Rest des Hauses verzögern. Auch die Innenseite des Daches kann so verkleidet werden. Es ist dabei jedoch immer ein Dachaufbau mit geeigneter Hinterlüftung zu wählen, damit das Reet nicht schimmelt. Auch feuerhemmende Beschichtungen in Form eines Mineralfaser-Spritzputzes für die Innenseite des Daches sind im Handel.

Auf dem Markt sind ferner Löschanlagen bzw. Sprinkleranlagen, die beim Erkennen eines Brandes durch Flammensensoren das Dach von außen mit Wasser einnebeln. Dies erfolgt über ein in das Dach integriertes Leitungssystem mit Sprühköpfen. Gleichzeitig wird ein Alarm ausgelöst. Auch eine Imprägnierung mit feuerhemmenden Mitteln ist möglich. Diese Behandlung muss unter Umständen in gewissen Zeitabständen wiederholt werden. Ob dies dem Sinn eines „natürlichen“ Reetdaches entspricht, muss der Eigentümer selbst entscheiden.

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