Rangbescheinigung

07.03.2024 | Lexikon

Mit einer Rangbescheinigung (auch: Notarbescheinigung, Rangattest) bescheinigt bei einer Immobilienfinanzierung der Notar gegenüber dem Kreditinstitut, dass der Eintragung des als Kreditsicherheit dienenden Grundpfandrechts (zum Beispiel einer Grundschuld oder Hypothek) im Grundbuch an der gewünschten Rangstelle nichts entgegensteht. Für das Geldinstitut als Kreditgeber steht mit Erteilung der Rangbescheinigung durch den Notar fest, dass es bei Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers die Sicherheit in Anspruch nehmen und auf das Grundstück zugreifen kann.

Hintergrund ist, dass der Kreditgeber den Darlehensbetrag erst auszahlt, wenn das Grundpfandrecht als Sicherheit im Grundbuch eingetragen ist. Dies kann aber – bei Überlastung des Grundbuchamtes – schon einmal einige Wochen dauern. Die Erstellung einer Rangbescheinigung durch den Notar dauert nur wenige Tage. Der Notar muss dazu unter anderem die Grundbucheinträge durchsehen und sich vergewissern, ob beim Grundbuchamt weitere Eintragungsanträge vorliegen. In der Regel ermöglicht die Vorlage einer Rangbescheinigung die Auszahlung des Darlehensbetrages vor Eintragung der Grundschuld.

Für die Rangbescheinigung fallen zusätzliche Notargebühren an. Für den Notar besteht ein erhebliches Haftungsrisiko gegenüber dem Geldinstitut, wenn er eine fehlerhafte Rangbescheinigung ausstellt (siehe auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.4.2001, Az. IX ZR 453/99).

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