Die Projektsteuerung beschreibt einen besonderen Leistungsbereich im Zusammenhang mit der Entwicklung und Durchführung eines Bauprojektes. Es ist davon auszugehen, dass die Notwendigkeit des Einsatzes von Projektsteuerern mit zunehmender Komplexität wächst. Projektsteuerer sind Projektcontroller, deren Aufgabe darin besteht, den Bauherrn durch Übernahme seiner Funktionen zu entlasten, ohne indes selbst unternehmerische Entscheidungen zu treffen. Er bereitet sie nur vor.
Konkret geht es vor allem darum, durch Informations-, Beratungs-, Koordinations-, und Kontrollleistungen eine termingerechte und kostensparende Abwicklung der Baumaßnahme sicher zu stellen. Projektsteuerungsaufgaben werden auf der Grundlage eines Projektsteuerungsvertrages einem Architekten oder einem Projektsteuerer übertragen. Überwiegend wird der Projektsteuerungsvertrag als Werkvertrag interpretiert.
Der Projektsteuerer begleitet das Bauvorhaben beginnend mit der Projektvorbereitung über die Planung, die Ausführungsvorbereitung, die Ausführung bis hin zum Projektabschluss. Wichtig dabei ist, dass die Leistungen des Projektsteuerers hinreichend definiert und in Bezug auf das besondere Bauvorhaben konkretisiert sind.
Der Bauherr sollte hier durchaus die Notwendigkeit einzelner Leistungen kritisch hinterfragen. Honorare können frei vereinbart werden. Wird kein Honorar vereinbart, gelten die Leistungen, die der Projektsteuerung durch einen Architekten zuzuordnen sind, mit dem Architektenhonorar als abgegolten. Ansonsten sind Richtschnur für die Beurteilung übliche Honorare.
Projektsteuerer sind im Deutschen Verband der Projektmanager (DVP) organisiert. Der Verband zählte im März 2006 163 Mitglieder und repräsentiert etwa 2 800 Fach- und Führungskräfte, die im Bereich des Objektmanagements im Bauwesen tätig sind.