Privatvermögen (Steuerrecht)

06.03.2024 | Lexikon

Von Privatvermögen spricht man bei privatem Vermögen eines Steuerzahlers, das nicht betrieblichen Belangen dient und deshalb dem Betriebsvermögen auch nicht zu­ge­rech­net wird. Unter steuerlichen Gesichtspunkten hat Privat­ver­mö­gen vor allem für Immobilienanleger Vorteile. Denn realisierte Gewinne beim Verkauf einer
Immobilie im Privatvermögen sind außerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerfrei.

Nach dem Steuerreformgesetz vom 14.07.2000 können private Anteilseigner an Kapitalgesellschaften ihre Be­tei­li­gun­gen nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei ver­kau­fen, wenn sie nicht „wesentlich“ beteiligt sind. Eine wesentliche Beteiligung wird ab dem Ver­anla­gungs­zei­traum 2002 allerdings schon ab ein Prozent (vorher zehn Prozent) angenommen.