In Österreich bezeichnet man als Präkarium die kostenlose Zurverfügungstellung von Wohnraum. Es handelt sich um einen „Bittleihvertrag“, der jederzeit widerrufen werden kann. Im Gegensatz zum Wohnungsrecht, das im Grundbuch abgesichert ist und dem Wohnungsberechtigten auch Instandhaltungspflichten auferlegt, handelt es sich beim Präkarium um eine Wohnbenutzungsgewährung ohne jegliche Leistungspflicht des Bewohners.