Postfach

06.03.2024 | Lexikon

Klassische Postfächer werden von der Deutschen Post AG in Postfilialen geführt. Der Kunde gibt als Absender seine Postfachadresse an – im Fall von Großunternehmen wird hier teilweise eine eigene Postleitzahl zugeteilt. Eingegangene Post wird in das Postfach einsortiert und kann vom Kunden nach Belieben während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Der Kunde erhält einen Postfachschlüssel; er muss bei Anmeldung des Postfaches meist eine einmalige Gebühr von 15 Euro inklusive Mehrwertsteuer zahlen. Auch ein Zustellservice für im Postfach eingegangene Briefe ist möglich.

In verschiedenen Bereichen darf heute keine Postfachadresse angegeben werden, da eine sogenannte ladungsfähige Anschrift gesetzlich vorgeschrieben ist – etwa im Impressum einer gewerblichen Internetseite.

Auch Büroserviceanbieter unterhalten Postfachsysteme für ihre Kunden. Diese unterscheiden sich von den Postfächern der Deutschen Post AG dadurch, dass sie monatlich Miete kosten. Teilweise können diese jedoch als ladungsfähige Anschrift angesehen werden, da hier ein Mensch (Sekretärin, Pförtner) mit entsprechender Bevollmächtigung auch Zustellungsurkunden und Einschreiben für den Kunden annehmen kann. Gerichtlich ist dazu jedoch noch nicht entschieden worden.