Planungsregionen im Sinne der Regionalplanung sind Zusammenschlüsse zweier oder mehrerer Landkreise und/oder kreisfreien Städte, die in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich bezeichnet werden: Planungsverband, Planungsgemeinschaft, regionaler Planungsverband Regionalversammlung. Rechtliche Grundlage sind die Landesplanungsgesetze der Bundesländer. Ausnahme ist Niedersachsen, wo jeder Landkreis die Funktion einer Planungsregion übernimmt. Ausgenommen sind ferner die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin, die gleichzeitig die Funktion von Planungsverbänden auf der Grundlage von einheitlichen Flächennutzungsplänen übernehmen. Auch das Saarland ist selbst eine Planungsregion. Insgesamt gibt es im Bundesgebiet ohne die 46 niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte 56 Planungsregionen.
Planungsregionen erfüllen die Aufgabe, für ihren Raum Entwicklungsvorgaben zu machen, die sich teils aus dem Charakter der Region ergeben, teils Ziele vorgeben, die bei der Bauleitplanung durch die Gemeinden beachtet werden sollen. Unterschieden wird zwischen fachlichen Zielen (z. B. Landschaftsplanung) und überfachlichen Zielen (Entwicklung der verkehrsmäßigen Infrastruktur, Vorgaben nach dem Zentralen-Orte-System).
Die Regionalpläne sind Bestandteil der Landesplanung und haben sich an ihr zu orientieren. Regionalpläne ihrerseits sind wiederum Orientierungsgrundlage für Flächennutzungspläne der Gemeinden und der gemeindlichen Planungsverbände.