Plan-UP ist die Kurzform für „Plan-Umweltprüfung“ oder „Strategische Umweltprüfung“. Gemeint ist das in der EG-Richtlinie (2001/42/EG) vorgesehene systematische Prüfungsverfahren, welches der Untersuchung der Umweltaspekte bei bestimmten strategischen Planungen dient. Als ein Teilbereich ist hier die Bauleitplanung betroffen. Die Erstellung von Bauleitplänen erfordert gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine strategische Umweltprüfung.
Näheres zur Umweltprüfung regelt das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Es schreibt die Umweltverträglichkeitsprüfung für bestimmte öffentliche und private Vorhaben vor. Für welche Vorhaben die Umweltprüfung durchgeführt werden muss, wird im Einzelnen im Anhang des UVPG aufgelistet. Die UP stellt einen unselbständigen Teil des verwaltungsbehördlichen Verfahrens zur Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens dar. In ihrem Rahmen werden die mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf folgende Schutzgüter ermittelt, beschrieben und bewertet:
- Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
- Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
- Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
- die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Die Umweltprüfung wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.