Realkreditinstitute (Pfandbriefbanken) verfügen über das so genannte Pfandbriefprivileg. Dieses berechtigt sie, Realkredite (Hypotheken bzw. durch Grundschulden gesicherte Hypothekendarlehen) auf der Refinanzierungsgrundlage der von ihnen herausgegebenen Pfandbriefe zu vergeben. Die Beleihungsgrenze für die aus dem Verkauf von Pfandbriefen resultierenden Darlehen liegt bei 60 % des Beleihungswertes. Pfandbriefe sind mündelsicher. Zur Vor-und Zwischenfinanzierung müssen die reinen Realkreditinstitute allerdings andere Kreditinstitute einschalten. Im Jahr 2008 gibt es 21 Hypothekenbanken und vier Anstalten des öffentlichen Rechts, die das Realkreditgeschäft betreiben dürfen. Zu den gemischten Realkreditinstituten zählen allerdings auch die Landesbanken.