PCB

06.03.2024 | Lexikon

Abkürzung für: Polychlorierte Biphenyle

Sie wurden früher häufig benutzt, z.B. als Öle in Transformatoren, Weichmacher in Dichtungsmassen, Farben, Lacken, Gummi, Flammschutzmittel in Deckenplatten, Imprägniermittel, Schalöl bei der Herstellung von Beton-Konstruktionen, Teppichkleber.

Seit den 1980er-Jahren ist die Verwendung von PCB in beiden Teilen Deutschlands verboten.
PCB können aus Baustoffen in die Umgebungsluft entweichen und sich in anderen Materialien wieder anreichern. Beide Materialien stellen dann Schadstoffquellen dar. In hoher Konzentration wirken PCB giftig. Die Aufnahme geringer Konzentrationen über kürzere Zeiträume ist nach bisherigem Kenntnisstand unschädlich. Eine langfristige Aufnahme ist gefährlich. PCB sind als gesundheitsschädlich eingestuft. Mögliche Auswirkungen: Schädigung des Immunsystems, Fehlgeburten, Leberschäden, Krebs. Der größte Anteil der vom Menschen aufgenommenen PCB wird nicht über die Luft, sondern über die Nahrung aufgenommen. PCB sind fettlöslich und langlebig und können so (auch über die Luft) in die Nahrungskette gelangen. Aufgrund dieser Langlebigkeit und des häufigen Gebrauchs im Baubereich sind PCB schwer zu entfernen. Untersuchungen, ob in einem Gebäude PCB verwendet wurden, sind aufwändig.

Mietrechtlich kann man in Anlehnung an Gerichtsentscheidungen zur PCB-Belastung an Schulen (Verwaltungsgericht Wiesbaden Az. III 1G1011/91; III 1G398/91) von folgenden Grenzwerten ausgehen:

  • 300 ng/qm = Wohnungsmangel / Mietminderung,
  • ab 1000 ng/qm = unbewohnbar / Mieter darf fristlos kündigen.