Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung

07.03.2024 | Lexikon

Nach der Ansicht der IHK, die einen Sachverständigen für die Wohnungseigentumsverwaltung bestellt hat, umfasst der Aufgabenbereich des Sachverständigen die Beurteilung von Verwalterdienstleistungen „unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und juristischen Aufgabenstellungen“ eines WEG-Verwalters. Besonders häufig ist die Beurteilung durch Sachverständige im Rahmen des Beschlussanfechtungsverfahren gefragt. Eine kompetente gutachterliche Stellungnahme kann gerichtlichen Auseinandersetzungen vorbeugen.