Objekt

06.03.2024 | Lexikon

Objekte sind nach § 2 HOAI „Gebäude, raumbildende Aus­bauten, Freianlagen, In­ge­nieur­bau­werke, Verkehrsanlagen, Tragwerke und Anlagen der Technischen Ausrüstung“, auf die sich Ar­chitek­ten­leis­tun­gen beziehen. Gegenüber „vorhandenen Objekten“ be­zieht sich der Begriff der Neubauten und Neuanlagen in der HOAI auf „neu zu errichtende oder herzustellende Objekte“. Im Bereich der Umbauten, Modernisierungen und In­stand­setzungs­maß­nahmen wird der Objektbegriff der HOAI auch für Bestandsimmobilien verwendet. Im Maklergeschäft be­zieht sich der Objekt­begriff nach § 34c GewO auf „Grund­stücke, grund­stücks­gleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume“,
die Gegenstand der Vertragsvermittlung sind. Neubauten werden dort als „Bauvorhaben“ bezeichnet.

Im Maklergeschäft wird als Objekt der Gegenstand be­zeich­net, auf den sich das Vermittlungsgeschäft bezieht.