Notleitungsrecht

06.03.2024 | Lexikon

Grundstücke, die durch Nachbargrundstücke vom Zugang zu Versorgungs- und Abwasserleitungen abgeschnitten sind, können ein Notleitungsrecht geltend machen. Vorschriften hierzu finden sich allerdings nicht in allen Nachbarschaftsgesetzen der Bundesländer. In der Rechtsprechung wird hier die analoge Anwendung des Notwegerechts als Beurteilungsgrundlage herangezogen (BGH, Urteil vom 22.6.1990, Az. V ZR 59/89).