Messermiete

06.03.2024 | Lexikon

Unter Messermiete ist das Entgelt für die eingebaute Messeinrichtung (Strom, Wasser, Gas), die auch das Entgelt für die Verrechnung und das Inkasso enthält, zu verstehen. Der Begriff wird in Mietverträgen schon lange nicht mehr verwendet, da die Strom-, Wasser- und Gaskosten (Tarife) sich aufteilen in eine Grundgebühr und verbrauchsabhängige Kosten. Die Grundgebühr enthält heute auch die Kosten, die früher mit der Messermiete abgegolten wurden – soweit sie noch entstehen.

In der Zeit vom 18.12.2024 bis 06.01.2025 haben wir Betriebsferien. In dieser Zeit werden keine Exposés versendet und keine Emails beantwortet.
Ab dem 07.01.2025 freuen wir uns, wieder persönlich für Sie da zu sein.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben gesegnete Weihnachten und Gesundheit für 2025!

Ihre Sabine Bausch und das Team von Bausch Immobilien