Maße der baulichen Nutzung

06.03.2024 | Lexikon

Zu den Maßen der baulichen Nutzung zählen die

• GRZ (Grundflächenzahl) oder GR = zulässige Grundfläche,

• GFZ (Geschossflächenzahl) oder GF = Geschossfläche,

• H (Höhe der baulichen Anlagen),

• Z (Zahl der Vollgeschosse) sowie die

• BMZ (Baumassenzahl) oder BM = Baumasse.

In einem Bebauungsplan muss stets die GRZ bzw. GR festgesetzt werden, sowie entweder H oder Z, wenn das Landschaftsbild erhalten bleiben soll. Im Flächennutzungsplan können GFZ oder BMZ und H dargestellt werden.